KFO-Chirurgie

Nicht immer liegen Zähne richtig im Kiefer.

Nicht immer liegen Zähne richtig im Kiefer. In einigen Fällen kann eine Zahnfehlstellung nicht allein kieferorthopädisch - beispielsweise durch das Tragen einer Zahnspange - reguliert werden. Ist dies der Fall, kann im Vorfeld ein chirurgischer Eingriff notwendig sein. Mit Hilfe dieses Eingriffs wird der KFO-Therapie eine solide Basis für optimalen Erfolg gelegt.

Freilegung verlagerter Zähne

Liegen Zähne an falscher Stelle im Kieferknochen, spricht man von einer Verlagerung. Verlagerte Zähne müssen nicht zwangsläufig entfernt werden, sie können alternativ durch einen Kieferorthopäden an die richtige Stelle im Zahnbogen bewegt werden.

Als Vorbereitung dafür müssen die betreffenden Zähne durch einen chirurgischen Eingriff freigelegt werden. Sie werden damit auf die Kraftanwendung durch den Kieferorthopäden vorbereitet: Dafür wird an die Zahnkrone ein Kettchen geklebt, um damit den Zahn in die richtige Position zu bewegen. Der Kieferorthopäde bewegt den Zahn, wie beim natürlichen Zahndurchbruch, an die eigentlich dafür vorgesehene Stelle im Zahnbogen. Dieses Vorgehen führt zu einem stabilen und ästhetischen Ergebnis nach Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung.

In Einzelfällen ist eine Mobilisierung eines verlagerten Zahnes nicht möglich. Entspricht die Verbindung zwischen Zahn und Knochen nicht dem regulären Aufbau, kann es zur Ausbildung einer sehr festen, knochenähnlichen Verbindung kommen (Ankylose). In diesem Fall ist eine Bewegung des Zahnes nicht möglich. Um die Entstehung von Zysten oder Entzündungen an diesem Zahn zu vermeiden, empfehlen wir in dieser Situation die Zahnentfernung.

Wir informieren Sie gerne über die individuellen Möglichkeiten für die Regulation Ihrer Zähne.

Mini-Implantate

Einige kieferorthopädische Behandlungen verwenden Apparaturen, die außerhalb des Mundes getragen werden müssen. Das Tragen solcher extraoralen Spangen ist für den Patienten häufig sehr belastend. Dieses möchten wir daher, wenn möglich, vermeiden!

Eine Alternative hierzu ist das Setzen von Mini-Implantaten im Kiefer, die der optimalen Verankerung für spezielle Zahnspangen dienen. Diese stabilen Verankerungen sind von außen nicht sichtbar und ermöglichen die Befestigung der Apparatur im Inneren des Mundraumes. Wie der Name „Mini-Implantat“ bereits andeutet, sind sie sehr klein und werden nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung einfach wieder entfernt.

Korrektur von Lippen- und Zungenbändchen

Die Korrektur von Zungen- oder Lippenbändchen ist sinnvoll, wenn diese zu kurz sind oder zu straff ansetzen. Mit einem kleinen Eingriff verhindern wir, dass die Bändchen Zug auf das Zahnfleisch ausüben und Erkrankungen verursachen.

Lippenbändchen
Lippenbändchen sind Schleimhautbänder, welche die Innenseite der Lippen mit dem Kiefer verbinden. Setzen diese Bändchen zu straff am Zahnfleisch an, können durch die Bewegung beim Öffnen des Mundes Bakterien zwischen Zahn und Zahnfleisch gelangen und eine Entzündung (Parodontitis) auslösen. Das Zahnfleisch kann sich aufgrund einer zu starken Bewegung auch vom Zahn zurückziehen und die Zahnwurzel freilegen (Rezession). Überempfindlichkeiten und eine störende Ästhetik sind die Folge.

Strahlt ein Bändchen zu tief zwischen die Zähne ein, so entsteht eine Lücke zwischen den bleibenden Zähnen (Diastema). Damit sich diese Lücke schließen kann muss das betroffene Bändchen gelöst oder verlängert werden.

Zungenbändchen
Ein zu kurzes Zungenband kann zu einer eingeschränkten Zungenbeweglichkeit und damit zu einer gestörten Aussprache bei Kindern führen. In einem kurzen Eingriff wird das Zungenbändchen gelöst und plastisch verlängert.
Häufig muss im Anschluss eine logopädische Behandlung durchgeführt werden um die Muskulatur der Zunge zu stärken.

Bändchen-Korrektur
Je nach Ausprägung können die betroffenen Bändchen gekürzt, verlängert oder entfernt werden. Wir haben die Möglichkeit dieses Verfahren schmerzarm und schonend mit dem Laser durchzuführen.